
Ihre Spende für Indien
   
Unsere Spendenprojekte in Indien
Mit unseren Spendenprojekten in Indien unterstützen wir die Menschen vor Ort bei der Armutsbekämpfung in Indien und auf dem Weg in eine bessere Zukunft. Ermöglichen Sie Kindern und Familien in Indien mit Ihrer Spende gegen Armut die Chance auf eine selbstbestimmte Zukunft. Unterstützen Sie ein bestimmtes Hilfsprojekt oder spenden Sie als Förderer. Des Weiteren haben wir für jeden Anlass das passendes Spendenprojekt für Sie: Ob als Weihnachtsspende, Unternehmensspende oder Spende als Geschenk – Ihre Spende kommt in jedem Fall dort an, wo sie benötigt wird.
Alle Informationen zu Testamentsspenden, finden Sie hier.
Werden Sie Teil unseres über 50-jährigen Engagements gegen Armut sowie für Bildung und die Rechte von Mädchen und Frauen! Bei uns finden Sie gute Spendenmöglichkeiten, um nachhaltig zu spenden und die Menschen in Indien zu unterstützen.
SPENDEN SIE

Regelmäßig spenden für Indien
Neben den verschiedenen Spendenprojekten in Indien, können Sie unsere Stiftungsarbeit auch mit einem regelmäßigen Förderbeitrag unterstützen. Ihre Förderbeiträge werden dort eingesetzt, wo sie am dringendsten gebraucht werden.
Eine weitere Möglichkeit einer regelmäßigen Unterstützung ist eine Patenschaft für ein Kind in Indien zu übernehmen. Mit einer Patenschaft erhalten Mädchen und Jungen im ländlichen Indien Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung. Auch die Familie des Patenkindes und die gesamte Dorfgemeinschaft profitieren von der Patenschaft. Weitere Informationen zur Patenschaft finden Sie hier.

So setzen wir die Spenden für Indien ein


Eindrücke vor Ort – Das bewirken Ihre Spenden für Indien

Fragen und Antworten zu Ihrer Spende für Indien
Die Daten für unser Spendenkonto sind:
Sparkasse Essen
IBAN: DE61 3605 0105 0008 1039 21
BIC: SPESDE3E
Bitte geben Sie auch den Namen des Hilfsprojekts oder des Themenfeldes an, für das Sie spenden möchten, sowie Ihre vollständige Anschrift an, damit wir Ihnen eine Zuwendungsbestätigung schicken können.
Aufgrund unseres Freistellungsbescheides werden Spenden an unsere Organisation von der Finanzverwaltung bis zur Höhe von 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte als abzugsfähige Sonderausgaben anerkannt.
Freistellungsbescheid: Die Vicente Ferrer Stiftung ist wegen Förderung mildtätiger und gemeinnütziger Zwecke (Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO) sowie Förderung der Entwicklungszusammenarbeit (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 15 AO)) nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes für Körperschaften I Berlin, StNr. 27/612/06812 vom 15.12.2021 für den letzten Veranlagungszeitraum 01.04.2019 bis 31.03.2020 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Ein Förderbeitrag ist eine Spende ohne Zweckbindung („Freie Spenden“), sie unterstützt die Arbeit der Vicente Ferrer Stiftung gGmbH im Ganzen. Spenden ohne besondere Zweckbindung sind für unsere Arbeit besonders hilfreich: Wir können Ihre Spende flexibel dort einsetzen, wo Menschen schnell Ihre Hilfe brauchen oder wo Mittel fehlen. Dadurch bleiben wir dank Ihnen in jeder Situation handlungsfähig. Hier finden Sie alle Informationen zum Förderbeitrag
Ja, wir setzen Ihre Spende für den angegebenen Spendenzweck ein. Falls das gewünschte Hilfsprojekt bereits voll finanziert ist, behalten wir uns die Möglichkeit vor, die Spende für ein ähnliches Hilfsprojekt zu verwenden.
Spenden an die Vicente Ferrer Stiftung gGmbH sind steuerlich absetzbar. Wir senden Ihnen für Spenden automatisch eine Zuwendungsbestätigung Anfang des Folgejahres zu. Bitte geben Sie hierfür auf dem Überweisungsträger Ihren Namen und Ihre vollständige Adresse an. Die Zuwendungsbestätigungen verschicken wir in den ersten drei Monates des Folgejahres. Übrigens: Ab dem 01.01.2021 benötigen Sie für Ihre Spende bis einschließlich 300 Euro keine gesonderte Zuwendungsbestätigung von uns. Es reicht aus, wenn Sie nachstehenden Hinweis zusammen mit der Kopie Ihres Kontoauszugs oder einem Bareinzahlungsbeleg/Quittung unter Angabe des Verwendungszwecks (Spende für …) mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt vorlegen.
Hinweis:
Vereinfachter Zuwendungsnachweis Gem.§ 50 Abs. 2 der EStDV für einmalige Zuwendungen bis 300 Euro:
Die Vicente Ferrer Stiftung gGmbH ist eine Körperschaft gemäß §5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes.
Die Vicente Ferrer Stiftung ist wegen Förderung mildtätiger und gemeinnütziger Zwecke (Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO) sowie Förderung der Entwicklungszusammenarbeit (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 15 AO)) nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes für Körperschaften I Berlin, StNr. 27/612/06812 vom 15.12.2021 für den letzten Veranlagungszeitraum 01.04.2019 bis 31.03.2020 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Sie haben für unsere Hilfsprojekte per Überweisung gespendet. Hierfür danken wir Ihnen nochmals herzlich! Leider wurde uns Ihre Postadresse nicht mit übermittelt, die wir für die Erstellung Ihrer Spendenbescheinigung benötigen. Die 1-Cent-Überweisung ist ein kostengünstiger Service, um Sie zu kontaktieren und Ihnen Ihre Spendenbescheinigung zuschicken zu können. Rufen Sie uns gern unter 030 220086-81 an oder schreiben Sie uns unter info@vfstiftung.de, wenn Sie eine Spendenbestätigung für Ihre Steuererklärung benötigen.
Ja. Ihre persönlichen Daten werden verschlüsselt über eine Secure-Server-Verbindung (SSL) übertragen und sind so gegen Fremdangriffe geschützt.
Seriosität und Datenschutz sind bei uns oberstes Gebot. Wir verarbeiten Ihre Daten unter Beachtung des Datenschutzgesetzes: Ausschließlich wir oder von uns beauftragte Dienstleister nutzen Ihre Daten. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben (siehe hierzu auch unsere Datenschutzbestimmungen).
Transparenz ist uns sehr wichtig und eine wirtschaftliche Verwendung von Spenden unser oberstes Gebot. Daher hat die Vicente Ferrer Stiftung die Transparenzerklärung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft unterzeichnet und gibt Auskünfte über die Verwendung von Spenden. Mit unseren Geschäftsberichten, den Bilanzen und unserem Freistellungsbescheid, haben Sie detaillierte Einblicke in die Verwendung von Spenden. Weitere Informationen finden Sie hier >
Gute Projektarbeit braucht auch eine gute Verwaltung. Von 1 Euro Spenden fließen 85 Cent in das gewählte Hilfsprojekt bzw. in das Patenschaftsprogramm und kommen so direkt vor Ort den Menschen zu Gute. 15 Cent setzen wir ein, um z.B. die Spenderinnen und Spender sowie Patinnen und Paten zu betreuen. Auch investieren wir in Öffentlichkeitsarbeit, um unsere Hilfsprojekte in Deutschland bekannter zu machen und vom Leben der Menschen in Indien zu berichten. Um unsere Verwaltungskosten gering zu halten, arbeiten wir u.a. mit Freiwilligen zusammen.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Spende? Rufen Sie uns gern unter 030 220086-80 an oder schreiben Sie uns unter arudolph@vfstiftung.de.