Frauen, die für Ihre Rechte einstehen.
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 Frauen in Indien und Nepal stärken, Perspektiven schaffen

     
Frauen ein Indien kämpfen für ihre Rechte.




Frauen in Indien und Nepal stärken, Perspektiven schaffen

     

Ihr Beitrag, der das Leben von Frauen in Indien und Nepal verändert

In Indien und Nepal kämpfen viele Frauen mit tief verwurzelten Diskriminierungen. Trotz gesetzlicher Gleichstellung sind sie im Alltag oft schutzlos – benachteiligt beim Zugang zu Bildung, Gesundheit und Arbeit, häufig abhängig von männlichen Familienmitgliedern. Vor allem Mädchen aus armen Familien brechen die Schule frühzeitig ab, haben kaum berufliche Perspektiven und sind besonders gefährdet für Ausbeutung und Gewalt.

Wir setzen uns dafür ein, dass Frauen ein sicheres und würdevolles Leben mit echten Perspektiven führen können. In unseren Hilfsprojekten bieten wir ihnen Schutzräume, stärken ihr Selbstvertrauen und fördern ihre finanzielle Unabhängigkeit und Selbstbestimmung.

Werden Sie jetzt Teil unseres Engagements und unterstützen Sie Frauen auf dem Weg aus der Armut!

Die genannten Spendenbeispiele stehen symbolisch für unsere Arbeit. Ihre Spende erfolgt als freie, nicht zweckgebundene Zuwendung in den „Zukunftsfonds Frauen“. Sie wird in den Hilfsprojekten unserer Projektpartner vor Ort eingesetzt, in denen Frauen in Indien oder Nepal aktuell am dringendsten Hilfe benötigen.

Fragen und Antworten zu Ihrer Spende

Die Daten für unser Spendenkonto sind:
Sparkasse Essen IBAN: DE61 3605 0105 0008 1039 21 BIC: SPESDE3E
Bitte geben Sie auch Ihre vollständige Anschrift an, damit wir Ihnen eine Zuwendungsbestätigung schicken können.

Ja, aufgrund unseres Freistellungsbescheides werden Spenden an unsere Organisation von der Finanzverwaltung bis zur Höhe von 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte als abzugsfähige Sonderausgaben anerkannt und können von Ihnen steuerlich abgesetzt werden.

Freistellungsbescheid: Die Vicente Ferrer Stiftung ist wegen Förderung mildtätiger und gemeinnütziger Zwecke (Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO) sowie Förderung der Entwicklungszusammenarbeit (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 15 AO)) nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes für Körperschaften I Berlin, StNr. 27/612/06812 vom 10.01.2025 für den letzten Veranlagungszeitraum 01.04.2022 bis 31.03.2023 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

Ein Förderbeitrag ist eine regelmäßige Spende ohne Zweckbindung („Freie Spende“), sie unterstützt die Arbeit der Vicente Ferrer Stiftung gGmbH langfristig. Regelmäßige Spenden ohne besondere Zweckbindung sind für unsere Arbeit besonders hilfreich: Wir können Ihre Spende flexibel dort einsetzen, wo Menschen schnell Ihre Hilfe brauchen oder wo Mittel fehlen. Dadurch bleiben wir dank Ihnen in jeder Situation handlungsfähig. Hier finden Sie alle Informationen zum Förderbeitrag

Ja, wir setzen Ihre Spende für den angegebenen Spendenzweck ein. Falls ein gewünschtes Hilfsprojekt aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt werden kann oder bereits voll finanziert ist, behalten wir uns die Möglichkeit vor, die Spende für ein ähnliches Hilfsprojekt, das unserer Satzung entspricht, zu verwenden.

Spenden an die gemeinnützige Vicente Ferrer Stiftung gGmbH sind steuerlich absetzbar. Wir senden Ihnen für Spenden automatisch eine Zuwendungsbestätigung Anfang des Folgejahres zu. Bitte geben Sie hierfür auf dem Überweisungsträger Ihren Namen und Ihre vollständige Adresse an. Die Zuwendungsbestätigungen verschicken wir in den ersten drei Monates des Folgejahres. Übrigens: Ab dem 01.01.2021 benötigen Sie für Ihre Spende bis einschließlich 300 Euro keine gesonderte Zuwendungsbestätigung von uns. Es reicht aus, wenn Sie nachstehenden Hinweis zusammen mit der Kopie Ihres Kontoauszugs oder einem Bareinzahlungsbeleg/Quittung unter Angabe des Verwendungszwecks (Spende für …) mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt vorlegen.

Hinweis:
Vereinfachter Zuwendungsnachweis Gem.§ 50 Abs. 2 der EStDV für einmalige Zuwendungen bis 300 Euro:
Die Vicente Ferrer Stiftung gGmbH ist eine Körperschaft gemäß §5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes.

Die Vicente Ferrer Stiftung ist wegen Förderung mildtätiger und gemeinnütziger Zwecke (Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO) sowie Förderung der Entwicklungszusammenarbeit (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 15 AO)) nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes für Körperschaften I Berlin, StNr. 27/612/06812 vom 10.01.2025 für den letzten Veranlagungszeitraum 01.04.2022 bis 31.03.2023 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

Sie haben für unsere Hilfsprojekte per Überweisung gespendet. Hierfür danken wir Ihnen nochmals herzlich! Leider wurde uns Ihre Postadresse nicht mit übermittelt, die wir für die Erstellung Ihrer Spendenbescheinigung benötigen. Die 1-Cent-Überweisung ist ein kostengünstiger Service, um Sie zu kontaktieren und Ihnen Ihre Spendenbescheinigung zuschicken zu können. Rufen Sie uns gern unter 030 220086-81 an oder schreiben Sie uns unter info@vfstiftung.de, wenn Sie eine Spendenbestätigung für Ihre Steuererklärung benötigen.

Ja. Ihre persönlichen Daten werden verschlüsselt über eine Secure-Server-Verbindung (SSL) übertragen und sind so gegen Fremdangriffe geschützt.

Seriosität und Datenschutz sind bei uns oberstes Gebot. Wir verarbeiten Ihre Daten unter Beachtung des Datenschutzgesetzes: Ausschließlich wir oder von uns beauftragte Dienstleister nutzen Ihre Daten. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben (siehe hierzu auch unsere Datenschutzbestimmungen).

Transparenz ist uns sehr wichtig und eine wirtschaftliche Verwendung von Spenden unser oberstes Gebot. Daher hat die Vicente Ferrer Stiftung die Transparenzerklärung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft unterzeichnet und gibt Auskünfte über die Verwendung von Spenden. Mit unseren Geschäftsberichten, den Bilanzen und unserem Freistellungsbescheid, haben Sie detaillierte Einblicke in die Verwendung von Spenden. Weitere Informationen finden Sie hier >

Gute Projektarbeit braucht auch eine gute Verwaltung. Von 1 Euro Spenden fließen 85 Cent in das gewählte Hilfsprojekt bzw. in das Patenschaftsprogramm und kommen so direkt vor Ort den Menschen zu Gute. 15 Cent setzen wir ein, um z.B. die planmäßige Verwendung der Spendengelder zu überwachen oder die Spenderinnen und Spender sowie Patinnen und Paten zu betreuen. Auch investieren wir in Öffentlichkeitsarbeit, um unsere Hilfsprojekte in Deutschland bekannter zu machen und vom Leben der Menschen in Indien und Nepal zu berichten. Um unsere Verwaltungskosten gering zu halten, arbeiten wir u.a. mit Freiwilligen zusammen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Spende? Rufen Sie uns gern unter 030 220086-80 an oder schreiben Sie uns unter arudolph@vfstiftung.de.